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najaaaaaaaDas Arbeitzimmer muss steuerlich anerkannt werden, wenn nachweislich kein betrieblicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Allerdings muss das Finanzamt kein häusliches Arbeitzimmer anerkennen, wenn zwar ein Arbeitsplatz im Unternehmen oder der Schule zur Verfügung steht, der Arbeitnehmer aber dennoch mehr als die Hälfte seiner Arbeitzeit im häuslichen Arbeitszimmer ableistet. Diese 50-Prozent-Grenze müsse von Verfassungs wegen nicht berücksichtigt werden. ist irgendwie ne gummibandaussage. kommt vermutlich auf deinen sachbearbeiter an, ob er dir gewogen ist oder nicht. Grüße gesamter Thread:
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- böser wolf, 29.07.2010, 20:23